Seit Anfang des Jahres 2007 müssen nun auch geschäftliche E-Mails die so genannten Pflichtangaben
für den Schriftverkehr von Unternehmen ausweisen.
Für E-Mails gelten damit die gleichen Vorschriften wie für
einen Firmenbriefbogen.
Betroffen von dieser neuen EU-Richtlinie, die zum 1.1.2007 in nationales
Recht umgesetzt wurde, sind alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind.
Sie müssen unter anderem in jeder E-Mail nun das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer
angeben. Zudem müssen sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie
der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Zunamen aufgeführt werden.
Da diese neue Regelung noch weitgehend unbekannt ist, muss damit gerechnet
werden, dass auf die Unternehmen, die diese Pflichtangaben in Ihren
E-Mails noch nicht berücksichtigen, eine Abmahnwelle zukommt.
Unter dem nachfolgenden Link der IHK-Stuttgart wird in Beispielen für die einzelnen
Unternehmensformen aufgeführt, welche Pflichtangaben im Schriftverkehr von
den Unternehmen zu machen sind.