Selbständige IT-Spezialisten bewegen sich steuerrechtlich immer in einer Zone der Unsicherheit, weil die Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender sehr unscharf ist.
Sind sie vom Finanzamt als Angehörige der freien Berufe anerkannt, so brauchen sie keine Gewerbesteuer zu zahlen. Damit werden sie auch nicht Pflichtmitglied in der örtlichen Industrie- und Handelskammer.
Aber die Anerkennung als Freiberufler durch das Finanzamt kann jederzeit wieder aberkannt werden, wenn der zuständige Sachbearbeiter zu dem Ergebnis kommt, das die Vorraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.
Daher werden IT-Freiberufler oft von ihren Finanzämtern angeschrieben, damit der aktuelle Status der Freiberuflichkeit neu bestimmt werden kann.
Hierbei wird der IT-Freiberufler aufgefordert einen Nachweis über ein Informatik-/Ingenieurstudium zu erbringen und eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen.
Gerade beim Verfassen der Tätigkeitsbeschreibung ist darauf zu achten, dass hier die Ingenieurstätigkeit im Vordergrund steht und sich von der Tätigkeit eines gelernten Fachinformatikers abheben muss.
Als EDV-Sachverständiger mit einschlägigen Erfahrungen im Umgang mit den Finanzbehörden bietet Ihnen Dipl.-Ing. Michael Steinke individuelle Unterstützung bei der Formulierung solcher Tätigkeitsbeschreibungen an.